Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich haben Sie den Auftrag auszuführen. Theoretisch können Sie sich daher schadensersatzpflichtig machen. Schwierig ist es, wie hoch der Schaden zu beziffern wäre, also ggf. die Differenz zu einem anderen Produkt - aber da wäre eben auch schwer zu beziffern, ob z.B., das Werk an sich mit Ihrem vergleichbar wäre.
Sollte der Kunde daher den Deal nicht annehmen und einen Anwalt (und Schadensersatz fordern), sollten Sie sich schnellst möglich an uns wenden, dann helfen wir Ihnen weiter.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen