§ 153 a StPO
beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Nachdem ich also die Sachlage dargelegt habe, stellte man mir in Anbetracht des Geständnisses, sowie der Tatsache das der Betrag zurück gezahlt ist und ich nicht vorbestraft bin in Aussicht, das eine Einstellung nach §153 a StPO in Betracht kommt! In der Tat erreichte mich dann vor einigen Tagen die Mitteilung, das das Verfahren vorläufig gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt ist! ... Wird mir ein Bescheid über die endgültige Einstellung zugeschickt und muss ich mich evtl auf ein Folgeverfahren wegen Betruges einstellen oder kann ich damit rechnen, das dieser dumme Fehler von damals dann quasi endgültig erledigt ist?