Frage wg. Renovierungspflicht bei Auszug
beantwortet von
Rechtsanwalt Mario Kroschewski / Bremen
Auf keinen Fall mit Latexfarben. 1d) Der Mieter übernimmt die laufenden Schönheitsreparaturen, soweit Sie in Folge einer ihm zurechenbaren Abnutzung fällig werden. 2) Der Mieter hat die Mietsache laut (1B) zurückzugeben. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht nach, so kann der Vermieter die Mietsache auf dessen Kosten reinigen bzw. renovieren lassen. (...)" ... - Wie muss man vorgehen, wenn der Vermieter die Kaution einbehalten möchte (siehe Vertragsauszug, Absatz 2)?