Ich war jedoch zu der Zeit krankgeschrieben (bis 4.11.) und konnte die Kündigung nicht fristgerecht einreichen. Ich werde die Kündigung am 4.11. abgeben. Ist die Kündigung dann noch rechtens?
Ich wohne in einer 3er WG, bin der Hauptmieter und habe die Erlaubnis seitens des Vermieters, einzelne Zimmer unterzuvermieten. ... Vom Vermieter habe ich die Auflage, dass Personen, die in der Wohnung wohnen, ordnungsgemäß gemeldet sein müssen, ansonsten kann es wohl zu einer fristlosen Kündigung kommen. ... Aber ich habe etwas dagegen, in den nächsten Monaten oder Jahren ungefragt und nolens volens in einer 4er WG wohnen zu müssen.
Ich habe die Kündigung bei einer WG abgegeben wo der Vermieter vermeintlich wohnt. ... Aber die WG gab es nicht mehr. ... Die Zeugin wäre die damalige Mitbewohnerin der WG unter der Adresse wie sie im Mietvertrag steht.
Nach ca. einer Woche stellte sich heraus, dass die gesamte WG aus der Wohnung ausziehen muss, damit der Schaden behoben werden kann. ... Es gingen jedoch weder Telefonate noch E-Mails von der Hausverwaltung oder den WG-Mitbewohnern ein. ... Meine Frage ist nun die folgende: Ist unter den oben geschilderten Fakten überhaupt ein rechtmäßiger Mietvertrag zustande gekommen und wie können wir nun vorgehen - alleinige fristlose Kündigung, Widerruf, Rücktritt?
Ich habe vor, ein kleines Einfamilienhaus mit großem Grundstück aus einer Zwangsversteigerung zu erwerben. Falls ich den Zuschlag erhalte, übernehme ich leider auch einen Mieter, der anscheinend nicht bereit ist, freiwillig auszuziehen. Der Mieter rechnet nämlich fest damit, dass der neue Eigentümer die Heizung, die Fenster und die Isolierung erneuert, damit die Mietsache wieder einwandfrei hergestellt ist.
Nach meiner Auffassung und Auslegung (§ 543 BGB, besonders Abs. 2 Satz 1 sowie Abs. 3 Satz 1) ist eine fristlose Kündigung unsererseits rechtens oder zumindest gerechtfertigt.
Hallo, ich bin Bewohner einer WG und habe seit einigen Wochen ein Problem. Ich habe die WG mit meiner Freundin Anfang August gegründet. ... Inwiefern muss der Untermieterin nach der Kündigung dann noch Zugang zu dem Zimmer gewährt werden?
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin bereits seit einem dreiviertel Jahr aus meiner alten WG ausgezogen und kriege seitdem meinen Internetvertrag mit der Telekom nicht gekündigt. In meiner neuen WG liegt bereits ein WLAN Anschluss vor, weshalb ich den Internetvertrag schlecht mitnehmen konnte. ... Als ich mich wiederum erkundigte, weshalb mein Vertrag nicht zum genannten Datum gekündigt wurde, wurde mir gesagt, dass theoretisch in meiner neuen WG ein weiterer Anschluss möglich sei.
Verhaltens- oder betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber nicht möglich. Gelegentliche Krankschreibungen können für die Zukunft wg. gelegentlich vorkommender Einschränkung der Armbeweglichkeit (wichtig für ihren Beruf) nicht ausgeschlossen werden. ... Würde das Arbeitsamt vom ersten Tag nach der Wirksamkeit der Kündigung Arbeitslosengeld zahlen?
Alle Bewohner der WG sollen dabei Hauptmieter werden. ... Eine Kündigung des Mietvertrags ist also hier nur gemeinsam möglich, eine Abänderung nur mit Zustimmung aller Mieter und der Vermieterin. Meine Frage ist nun, ob eine schriftliche Verpflichtung aller Mieterinnen zur gemeinsamen Kündigung auf Wunsch einer Vertragspartei helfen würde, bei Auszug den Vertrag auch zeitnah beenden zu können, ohne ggf. einen Rechtsstreit über die Zustimmung zur gemeinsamen Kündigung führen zu müssen.
Wir haben eine Garage vermietet. Unser Sohn wird in eine freie Wohnung des vermieteten Objektes einziehen. Können wir die vermietete Garage wegen Eigenbedarf kündigen?
Wäre eine fristgerechte Kündigung seitens des Arbeitsgebers mit Zahlung einer Abfindung nicht besser? Jedoch wird wohl das Integrationsamt dieser Kündigung nicht zustimmen? Ich würde jedoch diese Kündigung nicht widersprechen, da ich keine Zukunft mehr sehe bzw. mit Mobbing zu rechnen habe.
Nun die Fragen: Lässt allein schon die Ankündigung der (vermeintlichen) Krankheit eine sofortige fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung zu?
Nach der Eintragung des Eigentumsübergangs ins Grundbuch bekam ich die Kündigung mit folgendem Text: ´....Als Begründung für die Kündigung möchte ich Eigenbedarf anmelden. ... Ich möchte damit unter allen Umständen vermeiden, dass ein ´Nichtstun´ eine eigentlich unwirksame Kündigung noch ´heilt´.
Miete, Rückstand, -> fristlose Kündigung (nach Abmahnung), kompletter Ausgleich zum Fristdatum, am selben Tag (per Post) fristlose Kündigung. ... Zum selben Datum 06.08.2014 erhalte ich per Post die fristlose Kundigung der WH, vorsorglich ebenso die fristgerechte Kündigung. Basis der Frage: Durch weitaus überzogene Nebenkostenabrechnungen beschlossen meine Frau und ich, im August des Jahres (losgelöst von diesem Vorgang) die WH. wg. zu teuer aufzugeben.