***Mietvertrag - Haus mit Garten*** Prüfung aus Sicht eines Mieters
vom 16.11.2014
40 €
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Beide Parteien können das Mietverhältnis jedoch erstmals – unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist – zum _________________________ kündigen (=Ende des Mietverhältnisses nach Kündigung)*. ... Von dem Verzicht bleibt das Recht der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund und zur au- ßerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt. * Ein Kündigungsverzicht ist nur beidseitig und für höchstens 45 Monate zulässig. 1.4 Das Mietverhältnis verlängert sich nicht auf unbestimmte Zeit, wenn der Mieter das Mietobjekt nicht zurückgibt und den Gebrauch fortsetzt. ... Dazu muss die Kündigung hand- oder maschinenschrift- lich ausgeführt sein und von allen Mietern, beziehungsweise bei einer Kündigung durch die Ver- mieter von diesen unterschrieben sein.