Guten Tag, Ich hab mal eine Frage und zwar, wurde mir die fahrerlaubnis erstmals 3.3.2000 erteilt. 15.4.2002 wurde sie mir wegen trunkenheit wieder entzogen. Ich musste dann am 12.12.2002 eine mpu machen, das mpu gutachten fiel nicht negativ aus, ich hätte also noch eine nachschulung machen müssen. ich habe aber das gutachten am pc in ein positives gutachten geändert und am 20.12.2002ans verkehrsamt geschickt. die fahrerlaubnis wurde mir dann am 28.1.2003 neuerteilt. ich wurde dann am 6.3.2004 geblitzt und zwar mit 26 kmh zu schnell, und da es noch in der probezeit war, wurde mir wieder eine mpu angeordnet. zu der ich dann hingegangen bin, diesmal eine andere stelle, jedoch haben die bei der gutachterstelle bemerkt, dass das erste gutachten gefälscht ist. der gutachter meinte dann dass er sich mit dem verkehrsamt in verbindung setzen würde. jetzt ist schon april 2008 aber ich habe immer noch nichts gehört von denen. august 2007 war ich beim verkehrsamt und habe meine akte eingesehen und auf dem ersten gutachten ist ein roter aufkleber auf dem steht "Laut Gutachter gefälscht" das heisst der gutachter hatte dort angerufen, habe sonst keine vorsrafen, habe also auch seit 2004 keinen führerschein mehr. ich wollte jetzt wieder beim verkehrsamt ein neuen führerschein beantragen. ... -da mir der führerschein 2003 neuerteilt wurde, jedoch nur aufgrund des veränderten gutachtens, könnte ich auch fahren ohne fahrerlaubnis belangt werden zwischen 2003 und 2004?