Fragen zum Arbeitsvertrag
beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Mit dem Gehalt sind im üblichen Maße anfallende Überstunden abgegolten. 4. ... Die zeitliche Lage wird mit dem Arbeitgeber abgestimmt. ... Die Übernahme jeglicher auf Erwerb ausgerichteten Nebentätigkeit bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des Unternehmens.