Mobbing am Arbeitsplatz als Lagerarbeiter
11. Juli 2015 17:37
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***,00 € |
Beantwortet von
15:33
Sehr geehrte Damen und Herren, 11.07.2015
ich werde in meinem Unternehmen organisiert gemobbt.
Folgender Sachverhalt: Ich bin seit 26 Jahren in einer Armaturenfabrik als Lagerfacharbeiter beschäftigt. Einen negativen Eintrag in meiner Personalakte liegt in diesem gesamten Zeitraum nicht vor. Über meine normale vertragliche Arbeitszeit (37,5 Stundenwoche) hinaus habe ich für die Firma auch immer Überstunden inclusive Wochenendarbeit geleistet. Im Laufe der Jahre habe ich mich zum Vorarbeiter intern weiterentwickelt. Die Tätigkeit als Vorarbeiter ist daher nicht in meinem Arbeitsvertrag vermerkt.
Im Februar 2014 wurde mit dem Bau eines neuen vollautomatischem Lagers nach dem neuesten technischen Stand begonnen.Die Baumassnahmen wurden Anfang Dezember 2014 fertiggestellt. Aufgrund dessen wurde ein neues Lagerteam zusammengestellt. Im Zuge dessen wurde ein Mitarbeiter aus einer anderen Abteilung zum Lagerleiter benamt, begründet mit der Tatsache, das er über einen Meisterbrief verfügt. Der Kollege hat vor ca. 12 Jahren bereits unter mir als Vorabeiter im „alten" Lager gearbeitet und wurde aufgrund von Differenzen mit den damaligen Kollegen, auch mit mir, von der damaligen Geschäftsleitung in eine andere Abteilung versetzt. Desweiteren wurde ein neuer Betriebsleiter im Januar 2014 eingestellt, mit der Massgabe das Lager kostenseitig zu optimieren. Seitdem sind auch viele Zeitarbeiter in der Firma tätig.
Während der Umzugsmassnahme des alten Lagers in das neue Lager anfang Dezember 2014 wurde ich beauftragt, alleine im alten Lager zu arbeiten bis der Umzug komplett abgeschlossen war. Während dieser Zeit wurden meine sämtlichen Kollegen bereits auf das neue Computersystem des neuen Lager eingearbeitet und konnten beginnen erste Erfahrungen zu sammeln. Nach Abschluss des Umzuges im Februar 2015 wurde ich dann im neuen Lager eingesetzt. Aufgrund dessen fehlte mir die Einarbeitung und Routine, welche die Kollegen bereits seit 3 Monaten mit dem neuen System aufbauen konnten.
Ein Kollege, welchen ich im alten Lager eingearbeitet und in seiner Entwicklung im Unternehmen unterstützt hatte, wurde mit meiner Einarbeitung beauftragt und hat mich ca. 1 Woche lang eingewiesen. In dieser Zeit viel mit erstmalig auf, das Kollegen hinter meinen Rücken begonnen hatten über mich „zu tuscheln". Dies hatte mich insofern Überrascht, da die kollegiale Zusammenarbeit reibungslose funktionierte und es auch auf menschlicher Ebene nie Probleme gegeben hatte.
Nach ca. 2 Wochen (Gründonnerstag - Ostern) hat der neue Lagerleiter das Gespräch mit mir gesucht und behauptete, das ich 25 Jahre lang im alten Lager nur mangelnde Arbeit geleistet haben soll und erläuterte: (Zitat) „ An dein Grundgehalt kann ich Dir ja leider nicht, aber deinen Leistungszuschlag bei der jährlichen Leistungsbeurteilung im Dezember werde ich Dir kürzen, da deine Kollegen mit dem neuen System ja viel weiter sind als Du. Und frohe Ostern". Mein Stundenlohn beträgt z.Zt. 21€, meine Kollegen haben einen Stundenlohn von ca. 14 bis 16€. Mangelnde Leistung war in den 25 Jahren nie an mich herangetragen worden.
Daraufhin habe ich mich beim Betriebsrat beschwert. Der Betriebsrat hat daraufhin festgelegt, das alle 6 Wochen mit mit, Lagerleiter, Betriebsleiter und Betriebsrat ein Leistungsgespräch durchgeführt wird.
Bisher haben 2 Gespräche stattgefunden. In diesen Gesprächen ist sowohl dem Betriebsrat und mir aufgefallen, das der Lagerleiter und Betriebsleiter sich vorab abstimmen. Kleinliche Fehler, welche ohne grossen Arbeitsaufwand und ohne finanzielle Folgen korrigiert werden können, werden als schwere Fehler dargestellt. Bei meinen Kollegen spielen diese Art von Fehlern keine Rolle. Dabei ist meine Fehlerquote nicht höher als bei meinen Kollegen. (ein Beispiel zum besseren Verständnis: von ca. 700 Kleinartikeln beim täglichen Kommisionieren unterlaufen mir 1 bis 2 Fehler maximal)
Vor ca. 2 Monaten ist ein Leiharbeiter zu mir gekommen, der aktuell leider nicht mehr im Unternehmen ist, und informierte mich unter vier Augen das er vom Lagerleiter beauftragt worden ist, mich zu überwachen:
1. Er sollte dem Lagerleiter jeden Fehler sofort melden
2. jeden Toilettengang
3. jede Zigarettenpause
4. das 4 weitere Kollegen ebenfalls damit beauftragt worden sind.
5. darin ist auch der neue Betriebsleiter involviert. Der Zusammenhalt unter diesen Kollegen ist entsprechend groß.
6. Ziel der Überwachung sei es mich zu denunzieren und so lange zu mobben bis ich das Unternehmen freiwillig verlasse.
Diese Aussage hat der Kollege auf meiner Bitte hin schriftlich beim Betriebsrat hinterlegt. 2 weitere Leiharbeiter haben dem Betriebsrat darüber hinaus mündlich bestätigt, das ich gemobbt werde. Diese Kollegen sind auch nicht mehr im Unternehmen tätig. Die Kontaktdaten allen 3 Kollegen liegen mir aber vor und sie wären bereit dies auch vor Gericht auszusagen.
Folgende Situationen mit den Kollegen habe ich seitdem erlebt:
• Die Kollegen haben sich hinter meinen Rücken geweigert am Samstag Überstunden zu machen, wenn ich dann auch arbeite. Daraufhin wurde ich vom Betriebsleiter trotz Nachfrage von der Liste der Kollegen welche am Samstags arbeiten gestrichen. Die entsprechenden Anträge liegen dem Betriebsrat vor.
• Ein Kollege äusserte „wenn ich mich klonen lassen könnte, wärst du arbeitslos"
• Ich werde nicht mehr gegrüsst
• Ein Kollege hat geäussert er hätte Angst mit mir zu reden, da er dann ebenfalls gemobbt werden könnte
• Ein Kollege leiht einen Hubwagen von mir ausgeliehen, schiebt ihn 10 Meter weiter und lässt ihn dort ungenutzt stehen. Aussage zu mir: „Hab ich nicht nötig den dir zurückzubringen"
• Ein neuer Zeitarbeiter wurde an seinem ersten Arbeitstag vor mir gewarnt „Vorsicht mit dem, der scheisst dich an"
• Zu einem mir unterlaufenen Fehler sagt ein Kollege „derFehler ist nicht schlimm, ist mir auch schon ein paar mal passiert". Anschliessend hat er den Lagerleiter informiert und mir wurde dies von ihm als „gravierender Fehler" im Leistungsgespräch vorgehalten
Diese gesamte Situation macht sich gesundheitlich bei mir Bemerkbar mit folgenden Symptomen: Schalflosigkeit, Kopfschmerzen, Magenkrämpfe, Depressionen, Nervosität, an nichts anderes mehr denken können.
Aufgrund dessen war ich von Donnerstag, dem 18.6. bis Mittwoch den 24.6.2015 bereits krankgeschrieben wegen Mobbing.
Beim zweiten Leistungsgespräch am 12.6.2015 habe ich den Betriebsleiter meine Situation und meine mittlerweile angeschlagene körperliche und psychische Verfassung erläutert und um eine Versetzung in eine andere Abteilung gebeten. Der dortige Abteilungsleiter hat entsprechende Bereitschaft signalisiert, da die Abteilung überlastet ist. Der Betriebsleiter hat daraufhin auf den Geschäftsführer verwiesen, nur dieser könne diese Entscheidung treffen.
Meine Bemühungen zusammen mit dem Betriebsrat ein Gesprächstermin bei unserem Geschäftsführer zu erhalten, ist 2 mal verschoben worden und hat nun schliesslich gestern, den 10.7.2015 stattgefunden.
In diesem Gespräch habe ich meine Situation und das Mobbing geschildert, worüber er vorab aber auch schon per eMail vom Betriebsrat informiert war, inclusive der schriftlichen Aussage des Leiharbeiters.
Er hat folgende Aussage getroffen: Vom Betriebsleiter ist er informiert und wäre überrascht, das im Lager eine sehr gutes Arbeitsklima herrschen würde. Ihm wurde vom Lagerleiter auch mitgeteilt, das ich der schlechteste Mitarbeiter wäre. Zu meinem Versetzungsantrag erfolgte folgende Aussage: „Stand heute versetze ich sie nicht." Die Situation wäre wahrscheinlich nur in meiner Wahrnehmung so. Er möchte alle Beteilgten zu einem gemeinsamen Gespräch bitten. Ein Termin wurde nicht festgelegt.
Fragestellung: Welches weitere Vorgehen empfehlen sie mir? Aus dem Unternehmen ausscheiden möchte ich nach 26 Jahren nicht, zumindest nicht freiwillig.
Ich bin zwar Rechtsschutz versichert, aber nicht im Arbeitsrecht. Ich bin auch nicht Mitglied der Gewerkschaft.Der Betriebsrat hat geäussert, das er mir die schriftliche Aussage des Kollegen nur über einen Anwalt aushändigen darf.
Kann ich zivilrechtlich gegen den Lagerleiter vorgehen oder gegen die Firma selbst aufgrund Verletzung der Fürsorgepflicht?
Vielen Dank & mit freundlichen Grüßen