Ich vereinbarte vor Ort mit dem Verkäufer, dass die Lackschäden (und die eingedrückte Tür) beim Lackierer behoben werden, ich war bereit, für diese "Schönheitsreparaturen" vorab eine Anzahlung von 300 € zu zahlen.Wir verabredeten uns zu einem Termin, wo wir gemeinsam zur Dekra fuhren, um eine Fahrzeugbewertung machen zu lassen. ... In den darauffolgenden Wochen hatte der Verkäufer genug damit zu tun, die Auflagen der Dekra abzuarbeiten, die notwendigen Reparaturen der Bremsanlage zu organisieren.Am 17.09. unterschrieb ich einen handschriftliches Schreiben ( eine Art Vorvertrag); wo der Kaufbetrag (wegen der unverhergesehenden Ausgaben und notwendigen Reparaturen) nun auf 3500,00 € heraufgesetzt wurde und mir die Anzahlung von 300 € bestätigt wurde.Auf diesem Zettel fehlte allerdings jegliches Widerrufsrecht und dessen Belehrung. ... Welche Möglichkeiten habe ich, diese Anzahlung zurück zu bekommen?