Rücktritt vom Mietvertrag - liegt ein wichtiger Grund vor?
beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
Die ordentliche Kündigung ist daher erstmals nach dem vorgenannten Datum mit gesetzlicher Frist zulässig. Von dem beiderseitigen Verzicht bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung und zur fristlosen Kündigung unberührt." ... , oder ob wir eine Kündigung schreiben und im Zweifel eine Monatsmiete bezahlen müssen, denn Mietbeginn wäre am 1.11.10.