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Vorzeitige Beendigung von Tagesmuttervertrag wegen Aufnahme des Kindes in die Kita

30. Mai 2011 22:43 |
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Vertragsrecht


Kann ein Tagesmuttervertrag aufgrund einer Zusage eines Kitaplatzes für August 11 ohne Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt werden?
Der Vertrag wurde für 1 Jahr abgeschlossen und fristgerecht gekündigt.
Er würde Ende November 2011 enden. Das Kind geht jedoch schon im August 11 in die Kita.
Die Eltern wollen nicht so lange das Honorar weiterbezahlen.
Haben die Eltern eine Chance?

Vielen Dank für eine Antwort

Sehr geehrte Ratsuchende,

Ihre Anfrage kann ich Ihnen anhand Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:

Der Betreuungsvertrag zwischen den Eltern und Ihrer Tagesmutter stellt ein Dauerschuldverhältnis in Form eines Dienstvertrages dar.

Grundsätzlich ist ein solches Dauerschuldverhältnis auch kündbar.

Allerdings ist es ebenso zulässig bestimmte Mindestlaufzeiten zu vereinbaren. Ich verstehe Ihre Darstellung so, dass der Vertrag vorsieht, dass er frühestens zum Ende des ersten Jahres gekündigt werden kann.

Eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr ist auch bei einem Betreuungsvertrag mit einer Tagesmutter rechtlich nicht zu beanstanden.

Dies gilt auch dann, wenn es sich bei Ihrem Vertrag um sogenannte allgemeine Geschäftsbedingungen handelt.

In Frage käme hier allenfalls eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund.

Für die Eltern ist die zur Verfügung Stellung des Kitaplatzes und die mit der Inanspruchnahme verbundene doppelte finanzielle Belastung mit Sicherheit ein subjektiv wichtiger Grund den Betreuungsvertrag zu kündigen.

Meines Erachtens liegt hier jedoch kein wichtiger Grund im rechtlichen Sinne vor. Ein solcher Läge in jedem Fall dann vor, wenn die Tagesmutter z.B. das betreute Kind tätlich angreift oder wenn aus irgendwelchen Gründen das Vertrauensverhältnis zwischen den Eltern und der Tagesmutter zerstört ist.

Bei der Bestimmung des wichtigen Grundes sind immer auch die Interessen beider Seiten gegeneinander abzuwägen. Diese Abwägung dürfte hier zugunsten des Interesses der Tagesmutter Planungssicherheit zu haben, ausfallen.

Die finanzielle Doppelbelastung der Eltern allein rechtfertigt eine außerordentliche Kündigung des Vertrages nicht.

Den Eltern wäre daher anzuraten, mit der Tagesmutter zu verhandeln und auf diesem Wege eine Einigung zu erzielen (man könnte sich zum Beispiel auf eine hälftige Honorarzahlung einigen).

Allerdings ist die Tagesmutter rechtlich auf der sicheren Seite und könnte tatsächlich ihr volles Honorar bis zum Ablauf des Vertrages verlangen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort einen Einblick in die Rechtslage verschaffen konnte und verbleibe

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