Nachmietersuche von Vermieter
vom 4.2.2008
50 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Liedtke / Göttingen
Meine Fragen wäre nun an Sie meine Damen und Herren, ist den die fristlose Kündigung ohne ordentliche schriftliche Abmahnnung wegen unpünklicher Mietzinszahlung gültig und darf denn der Vermieter sein Gewerberaum zu einem günstigeren Mietpreis weiter Vermieten, wenn er aber gleichzeitig auf eine Mietdifferenzzahlung in voller Höhe bis zum 31.12.2008 bei eintreffenden Fall besteht.