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Privater Dralehensvertrag

6. Juni 2010 00:19 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von

Notar und Rechtsanwalt Oliver Wöhler

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben einen privaten Darlehensvertrag mit den Eltern meines Mannes in der Höhe von 50000 € abgeschlossen für den Kauf eines Bauplatzes. Der Anfang der Zahlungen wurde geregelt auf September 2008 monatlich in Höhe von 150 € zinsfrei. Wir haben bereits 5400 € abgezahlt. Wir sind stehts den Zahlungen nachgekommen, so dass hier kein Lücken entstanden sind.
Jetzt möchte mein Schwiegervater aufgrund von Streitigkeiten den volle Darlehnsbetrag zurück. Wir haben aber einen bestehenden Vertrag. Das Geld war auf einem Konto angelegt, welches auf mein Mann lief, wobei das für uns eher nicht relevant ist, da wir das Darlehen natürlich weiterhin bezahlen möchten.
Kann mein Schwiegervater die volle Höhe auf einmal zurück verlangen? Er möchte sich einen Anwalt nehmen und das Geld einklagen, wenn Aussicht auf Erfolg besteht.

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar!
Mit freundlichen Grüßen!

Sehr geehrte Fragestellerin,

gerne beantworte ich Ihre Frage.

Nach dem Gesetz ist der Darlehensbetrag zur Rückzahlung fällig, wenn das Darlehen gekündigt worden ist vgl. § 488 III S. 1 BGB . Die Frist beträgt 3 Monate. Die Erklärung des Schwiegervaters, dass er Rückzahlung verlangt, kann man als Kündigung auslegen. Allerdings wäre keine Kündigung möglich, wenn eine feste Laufzeit des Darlehens vereinbart worden wäre. Eine Tilgungsabrede stellt eine Laufzeitvereinbarung dar (Palandt, § 488 Rn. 14). Da Sie vereinbart hatten, dass das Darlehen mit 150 € monatlich getilgt wird, haben Sie eine Laufzeitabrede getroffen. Es kommt entscheidend darauf an, was Sie im Darlehensvertrag vereinbart haben. Insbesondere zum Thema Kündigung. Wenn hierzu nichts erwähnt ist, würde ich davon ausgehen, dass man stillschweigend das Kündigungsrecht ausschließen wollte, solange die Raten pünktlich gezahlt werden. Maßgeblich ist aber zunächst der genaue Wortlaut Ihres Vertrages. Bei Verträgen mit bestimmter Laufzeit, wie bei Ihnen, wäre keine Kündigung per Gesetz möglich.

Im Ergebnis gehe ich davon aus, dass keine Kündigung durch den Schwiegervater möglich ist. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund wäre zwar generell möglich, allein private Streitigkeiten wären hierfür aber nicht ausreichend.

Um eine entgültige Einschätzung abgeben zu können, müsste man den Vertrag kennen und müsste auch wissen, was für Streitigkeiten genau bestanden. Nach erster Einschätzung hätte der Schwiegervater aber wenig Chancen sein Geld sofort zurückzuverlangen.


Rückfrage vom Fragesteller 7. Juni 2010 | 11:17

Hallo!
Hier der genaue Wortlaut des Vetrages.

Der Vertrag lautet wie folgt:

Darlehensnehmer:
Name
Anschrift von mir und meinem Mann
zu je 50 %

Darlehensgeber:
Name
Anschrift von meinen Schwiegereltern

Darlehensgeber stellt dem Darlehensnehmer ein Darlehen von 50000 € zur Verfügung.

Zahlungsplan:
Monatliche Ratenzahlung des Darlehensnehmer von 150 €
Beginn der Ratenzahlung ab dem 1.10.2007
Mit dem Dauerauftrag auf das Konto des Darlehnsgeber

Kontodaten

Ort, Datum, Unterschrift


Die Streitigkeiten sind im Grunde dadurch entstanden, dass meine Schwiegereltern immer wieder meine Autorität untergraben haben, meinen Kindern gegenüber. Zuletzt wurde ohne meine Zustimmung ein Urlaub gebucht und auf meine Nachfrage wohin Sie denn fahren möchten bekam ich die Antowrt, dass würde mich gar nichts angehen. Meine Eltern haben zu diesem Zeitpunkt schon einen Urlaub mit den Kindern geplant und dass habe ich auch so gesagt. Wer zuerst kommt ....... Ich habe dann, als ich gesagt habe, die Kinder fahren mit meinen Eltern in Urlaub von meine Schwiegervater gesagt bekommen: Halt die Fresse Du dumme Sau! Draufhin hab ich ihn aus meinem Haus geschmissen. Seit diesem Tag werden wir unendlich theroisiert und die Sache mit dem Kredit ist das aktuelle Druckmittel uns gegenüber.

Für eine Antort wäre ich sehr dankbar. Vielen Dank schon mal für Ihre erste Einschätzung!

Mit freundlichen Grüßen!
Vielen Dank!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 7. Juni 2010 | 13:23

Sehr geehrte Fragestellerin,

ich bleibe bei meiner Einschätzung. Sie haben eine Rückzahlung mit 150 € pro Monat vereinbart. Damit haben Sie stillschweigend eine Laufzeitabrede getroffen. Damit scheidet eine Kündigung des Vertrages aus, solange Sie die Raten zahlen. Die von Ihnen geschilderten Vorgänge rechtfertigen keine fristlose Kündigung durch den Schwiegervater.

Sie sollten also weiter die Raten zahlen und abwarten. Bei Bedarf, stehe ich für weitere Hilfe zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Wöhler, Rechtsanwalt

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