Kündigungsverzicht wirksam?
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Wir haben einen Mietvertrag (Formularmietvertrag Haus und Grund, Indexmiete) mit folgendem Kündigungsverzicht unterschrieben: "Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und beginnt am 01.12.2008. ... Nach meinen Recherchen sind die 4 Jahre laut BGH als maximale Grenze zu sehen und ab Vertragsschluss zu rechnen.