Verkäufer einer Whg ist insolvent. Whg. hat Baumängel. Kaufpreis zu 95% bezahlt
vom 7.12.2014
100 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Laut <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/641.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 641 BGB: Fälligkeit der Vergütung">BGB § 641</a> (3) darf ein angemessener Teil der Vergütung zurückgehalten werden, angemessen ist in der Regel das Doppelte der für die Beseitigung der Mängel erfor¬derlichen Kosten. ... Gegen Ende der 5-jährigen Verjährungsfrist (<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/634a.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 634a BGB: Verjährung der Mängelansprüche">BGB § 634a</a>) haben wir uns einen anwaltlichen Rat eingeholt, in dem uns mitgeteilt wurde, dass die Verjährung gehemmt ist, sobald über den Parteien Verhandlungen schweben. Unsere Verjährung hat sich somit (vermutlich) um mehr als drei Jahre verlängert (dazu kommen die 3 Monate, nach Verhandlungsende).