Diese Ehe wurde geschieden und es wurde im Rahmen einiger Klagen ein Vergeich (01/07) geschlossen, der unter Anderem beinhaltet, dass mein Exmann ab 02/07 für das dritte und vierte Kind mtl. 100,00€ (gesamt) zu zahlen hat. ... Wird bei der Unterhaltsberechnung von dem Unterhaltsanspruch der beiden Kinder der neuen Frau, oder von dem im Vergelich vereinbarten tatsächlichen Unterhalt ausgegangen, meine Kinder hätten dann einen höheren Anspruch auf Unterhalt (1500,00 € bereinigtes Netto abzg. 890,00 € Selbstbehalt abzgl 100,00 € Unterhalt = 510,00 €, oder bei Krankengeldbezug ca. 1350,00 € abzgl. 890,00 € abzgl. 100,00 € = 360,00 €). 2. ... Wird den Kindern bei einem eventuellen Gerichtsprozess ein Anwalt zugewiesen oder muss ich die Kosten für einen Anwalt von meinem Einkommen begleichen?