Sehr geehrter Fragesteller/in,
ich möchte Ihre Anfrage anhand des geschilderten Sachverhaltes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten:
Hinweis: Da Rückforderungsbescheide an jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft gesondert ergehen müssen, wäre der Bescheid bereits falsch, wenn er sich an beide Schwiegereltern gemeinsam richtet. Wenn der Bescheid falsch ist, hat die Behörde die Kosten eines Anwaltes zu tragen, so dass Sie ohne Probleme einen Anwalt beauftragen könnten, wenn klar ist, dass die Bescheide rechtswidrig sind.
Den Widerspruch könnten Sie wie folgt formulieren:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich gegen den Bescheid vom ....des Jobcenters ....zum Aktenzeichen...
Widerspruch
ein.
Begründung:
Der Bescheid vom... ist aus mehreren Gründen rechtswidrig.
Ich erhielt im Monat Mai 2013 eine Erstattung von Mietnebenkosten, die ich Ihnen mit Schreiben vom .... mitteilte. Ich bin davon ausgegangen, dass dieses Guthaben bei der neuen Berechnung berücksichtigt wird. Ich habe nicht damit gerechnet, dass das Guthaben bisher keine Berücksichtigung gefunden hat. Zu meinen Gunsten dürfte hier § 45 SGB X
greifen, so dass ich auf Grund meines Vetrauens auf die Richtigkeit der letzten Bescheide v..... geschützt bin.
Außerdem haben Sie für den Zeitraum September bis Dezember 2013 das Einkommen von Frau .... berücksichtigt, obwohl diese zu dieser Zeit keiner Arbeit mehr nachgegangen ist und damit kein Einkommen erzielt hat. Auch dies wurde Ihnen mit Schreiben vom ... mitgeteilt, aber durch Sie nicht berücksichtigt.
Ich bitte insoweit um Neuberechnung und gegebenfalls Auszahlung eines sich zu meinen Gunsten ergebenden Überschusses.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift"
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Ich hoffe, dass ich Ihnen eine erste Orientierung in der Sache geben konnte. Um eine rechtssichere Antwort geben zu können, müsste ich mir den bzw. die Bescheide ansehen.
Sollte sich der Sachverhalt doch etwas anders darstellen, nutzen Sie bitte die Nachfrage.
Sie können mich jederzeit über die Kontaktdaten in meinem Profil erreichen und auch in anderen Angelegenheiten beauftragen.
Es sei noch der Hinweis erlaubt, dass die rechtliche Einschätzung ausschließlich auf den von Ihnen mitgeteilten Tatsachen beruht und dass durch das Hinzufügen oder Weglassen von weiteren tatsächlichen Angaben die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen kann.
Rechtsanwalt Andreas Tertel
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Diese Antwort ist vom 14.08.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Sehr geehrter Herr Tertel,
vielen Dank für Ihre Antwort. Eine Kopie der Nebenkostenabrechnung von 2012 wurde am 22.07.2013 eingereicht und ist sogar mit dem Eingangsstempel des Jobcenters versehen.
Der Rückfoderungsbescheid ist für meine Schwiegereltern zusammen, wobei jeden Monat meine Schwiegermutter und mein Schwiegervater einzeln aufgelistet sind. Aufgefallen ist es durch eine "Änderung der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse", da mein Schwiegervater seit Mitte Juli wieder für eine Leihfirma arbeitet.
Kann dies auch angewendet werden? :
Widerspruch gegen Rückforderungsbescheid nach § 50 SGB X
und die Erklärung der Aufrechnung mit den laufenden Bezügen haben aufschiebende Wirkung nach § 86a Abs. 1 Satz 1 SGG
.
Gibt es nicht auch einen § in dem es heisst dass das "Vermögen/Gewinn" nicht mehr zurückgezahlt werden kann, da es nicht mehr vorhanden ist?
Oder sollte das von Ihnen aufgelistete ausreichend sein?
Vielen Dank und einen schönen Tag
MfG
Sehr geehrter Fragesteller,
wenn beide Schwiegereltern in einem Bescheid aufgelistet sind, ist der Bescheid bereits deswegen rechtswidrig und aufzuheben. Dazu sollte noch ein Satz in den Widerspruch aufgenommen werden. Dieser könnte lauten:
"Da sich der Bescheid an mich und meinen Partner wendet, ist er bereits rechtswidrig. Rückforderungen von Leistungen können nur von jedem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft gesondert gefordert werden. Andernfalls liegt ein Verstoß gegen den Bestimmtheitsgrundsatz des § 33 SGB X
vor."
Allerdings wird die Behörde dann normalerweise 2 neue Bescheide erstellen.
Wenn der Schwiegervater Vertrauenschutz genießen durfte, also auf die Richtigkeit der Bescheide vertrauen durfte, durfte er das Geld auch ausgeben und ist damit geschützt.
Einer Aufrechnung sollten Ihre Schwiegereltern ebenfalls widersprechen. Die Formulierung wäre hier:
"Einer Aufrechnung mit zukünftigen Leistungen wird ausdrücklich widersprochen."
Ansonsten ist der Widerspruch erst einmal ausreichend. Sie sollten den Widerspruchsbescheid gesondert prüfen lassen und gegebenenfalls dagegen Klage erheben. Widerspruch und Klage haben aufschiebende Wirkung. Die Beträge können also erst einmal nicht zurückgefordert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Tertel
Fachanwalt für Arbeitsrecht