Markenschutzverletzung
vom 13.2.2006
50 €
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Die Angeschuldigten werden daher beschuldigt, in 29 selbständigen Fällen gewerbsmäßig im geschäftlichen Verkehr widerrechtlich entgegen <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/MarkenG/14.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 14 MarkenG: Ausschließliches Recht des Inhabers einer Marke, Unterlassungsanspruch, Schadensersatzanspruch">§ 14 Abs. 2 Nr. 1</a> Markengesetz ein Zeichen benutzt zu haben und in 17 Fällen den Finanzbehörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht und dadurch Steuern verkürzt zu haben strafbar als gewerbsmäßige Strafbare Kennzéichenverletzung in 29 tatmehrheitlichen Fällen und 17 tatmehrheitliche Vergehen der Steuerhinterziehung, gemäß <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/MarkenG/143.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 143 MarkenG: Strafbare Kennzeichenverletzung">§§ 143 Abs. 1 Abs. 2 und 4</a>, 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/AO/370.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 370 AO: Steuerhinterziehung">370 Abs. 1 AO</a>, <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/StGB/53.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 53 StGB: Tatmehrheit">53 StGB</a>. ... Meine erste Frage dazu ist, mit welchem Strafmaß muss ich rechnen (ohne das ich dem jetzt etwas entkräftendes entgegen bringe). Meine 2 Frage ist, was mich ein guter Anwalt kosten würde, der mich in diesem Prozess vertritt (Raum München).