§ 34 RVG
In <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/RVG/34.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 34 RVG: Beratung, Gutachten und Mediation">§ 34 RVG</a> heißt es, dass die Beratungsgebühr 190 Eur betrage, wenn der Auftraggeber Verbraucher sei. Ist ein gewerblicher Mieter ein Verbraucher ? Wenn ein gewerblicher Mieter kein Verbraucher ist, gilt für diesen dann die Obergrenze von 190 Eur nicht ?