Elternzeit weniger als drei Monate - Kündigungsfrist
vom 31.5.2017
45 €
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Guten Tag, meine Frau befindet sich aktuell in Elternzeit die in knapp zwei Monaten endet, mit einem unbefristeten Vollzeit-Arbeitsverhältnis und möchte sich nun auf einen anderen Vollzeit-Arbeitsplatz in einem anderen Unternehmen bewerben (und muss dort natürlich einen möglichen Arbeitsbeginn angeben). Nun sind wir allerdings vollkommen unsicher zu welchem Datum eine Kündigung wirksam werden würde, da wir im Internet von verschiedenen Kanzleien unterschiedliche Aussagen/Auffassungen zu den für uns geltenden Kündigungsfristen herauslesen. Die zwei Hauptaussagen: 1) Drei Monate generell gemäß <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BEEG/19.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 19 BEEG: Kündigung zum Ende der Elternzeit">§ 19 BEEG</a> 2) Es gilt die vereinbarte Kündigungsfrist aus dem Arbeitsvertrag gemäß <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 622 BGB: Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen">§ 622 Abs. 1 BGB</a>, da die drei Monate unterschritten wurden.