Guten Tag, ich habe zum 01.11.2022 einen Arbeitsvertrag abgeschlossen, welcher folgende Regelung zum Bonus enthält: "Der Arbeitnehmer ist berechtigt, am leistungsbezogenen jährlichen Bonusplan der Gesellschaft teilzunehmen. In Abhängigkeit von der Leistung sowohl des Arbeitnehmers als auch des Arbeitgebers, wird der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im ersten Quartal des Folgejahres einen Bonus in absoluter Diskretion („Diskretionsbonus") auszahlen, vorausgesetzt, dass das Arbeitsverhältnis bis zum Auszahlungstag nicht gekündigt worden ist, es sei denn, es handelt sich um eine Eigenkündigung des Arbeitnehmers aus wichtigem Grund oder um eine arbeitgeberseitige betriebsbedingte Kündigung. Anteilige Zahlungen werden für die Jahre gewährt, in denen das Arbeitsverhältnis nur anteilig besteht, d.h. für das Eintrittsjahr und das Jahr in dem der Arbeitnehmer ausscheidet.