Sehr geehrte Damen und Herren, ich werde zum 01.04.2011 einen neuen Arbeitsplatz bei einer GmbH in Deutschland antreten (Vertriebs- und Standortleiter). Die GmbH gehört zu einer Schweizer Holding. Nun besteht evtl. die Möglichkeit den Dienstvertrag direkt bei der schweizer Holding abzuschließen.
In einem zweiten Schreiben: Wenn steuerpflichtige Kapitaleinkünfte erzielt werden (54,- € der Kapitalerträge mussten versteuert werden), schließt dies die Beitragseinstufung als "bedürftige Selbstständige" automatisch aus.
Könnte ich bei meiner DE-Steuererklärung den in der CH auf manche Erträge bereits einbehaltenen EU-Steuerrückbehalt geltend machen und diese Erträge für die Steuer unberücksichtigt lassen?
Ausgangssituation: Meine Frau und ich beabsichtigen uns zum 01.01.2026 aus Deutschland abzumelden und für mehrere Jahre zu Reisen. Daraus Resultierend haben wir keinen festen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder einem anderen Land. Auch werden wir nicht länger als 183 Tage in einem Land verbleiben.
Bis September diesen Jahres bekomme ich von meinem Arbeitgeber einen Mietzuschuss (netto, es werden also keine Steuern für den Mietzuschuss abgeführt). ... Zurzeit miete ich eine Wohnung, die ich von der Steuer absetzen werde (Delta zwischen tatsächliche Miete und Mietzuschuss).
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH und musste 2013 Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen. Dieser Antrag wurde jedoch mangels Masse abgewiesen, da die GmbH über keinerlei Vermögen mehr verfügt. Das Handelsregister hat nun die Löschung der GmbH in die Wege geleitet; die Einspruchsfrist läuft in Kürze aus.
Ich habe im September 2019 meine Einkommenssteuererklärung für 2018 eingereicht. Ich wurde jetzt aufgefordert, Unterlagen nachzureichen. Dazu gehören Unterlagen zu den Kinderbetreuungskosten.
Folgender Sachverhalt: Privatperson. Im Jahr 2021 wurde (bzw. wird) Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit erzielt, außerdem Lohnersatzleistungen für einige Monate. Ergo Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung.
Hallo, Ich möchte mich im Februar 2016 für mindestens 2 Jahre ins EU-Ausland (Spanien) entsenden um für meine Firma die Möglichkeiten dort zu erkunden und evtl. eine Zweigniederlassung zu gründen. Ich bin Geschäftsführer und alleiniger Gesellschafter einer GmbH mit Sitz in München. Besteht die Möglichkeit, dass ich mich selber ins Ausland für mind. 2 Jahre entsende?
6.Ich erhielt diese Antwort 14 Tage, nachdem ich versucht hatte, die Steuer für mein Auto in Deutschland bei der nächstgelegenen ZOLL-Niederlassung zu bezahlen.
Meine Frage: Besteht hier die Gefahr,dass mein Sohn aus diesem Wohnungsverkauf Steuern zu bezahlen hätte oder tritt er durch die Schenkung praktisch "in meine Fußstapfen" und der Verkauf wird steuerlich so behandelt,wie wenn ich selbst diese Wohnung verkaufen würde (normaler Privatverkauf) ?
In 2008, 2009, 2010 wurden Quartalsweise Steuern gezahlt und für 2010 viel anrechenbare Kapitalertragssteuer aus einer Lebensversicherung an - Anrechnung ?
Ich habe dem betroffenen älteren Herrn daher versprochen, die zentrale "Gretchenfrage: Steuerpflichtig (auf welche Grundlage) oder nicht steuerpflichtig", zu dieser Sache im Internet zur Beantwortung durch einen Steuerrechtler zu stellen, was ich hiermit tue.