Fristloste Kündigung eines GbR Mitglieds bei Gründung einer Konkurenzfirma
vom 3.6.2024
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Deniz Altundag / Bremen
Bei Zuwiderhandlung bleibt den anderen Gesellschaftern das Recht zur außerordentlichen Kündigung vorbehalten." Meine konkrete Frage lautet nun: Kann dem Gesellschafter eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden, auch wenn es sich bei der von ihm neu gegründeten Firma nicht um eine GbR, sondern um eine UG handelt? Ist eine fristlose Kündigung ansonsten auch in dem Kontext möglich, dass eine Firma gegründet wurde, die als Konkurenzfirma auftritt?