Kündigung in Schriftform = Betreffzeile bei Überweisung ?
Hallo "Frag-einen-Anwalt.de", Sachverhalt: bis Juni 2002 war ich Kunde der XY. ... 2)besteht bei negativer Frage 1) Aussicht auf Erfolg einer negativen Feststellungsklage gegen das Inkassobüro AB, dass meine Kündigung (schriftlich per normaler Post + Überweisungsträger) trotzdem rechtswirksam ist? 3) bei Aussicht auf Erfolg Frage 2): kann ich dem Inkassobüro AB im Gegenzug auf Erstattung meiner von ihm verursachten Ausgaben verklagen (Einschreiben, Rückschein, Fahrt zum Postamt, Rechtsanwaltsgebühren, etc.)?