Rückzahlung Gratifikation wenn Vertrag nicht bis 31.03. ungekündigt
vom 22.1.2020
für 60 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Doreen Prochnow / Rostock
Sehr geehrte Damen und Herren Anwälte, ich bitte folgende Klausel eines Arbeitsvertrages hinsichtlich unten stehender Fragen zu prüfen: Gratifikation (1) Der Arbeitnehmer erhält jährlich mit dem Junigehalt bzw. mit dem Novembergehalt eine Gratifikation in Höhe von jeweils 50% des vertraglich vereinbarten Bruttogehalts. ... Fragen: 1) Durch die in Absatz 4 gewählte Formulierung wäre eine Kündigung ohne damit einhergehende Rückzahlungsforderung erst ab dem 01.04. möglich. Die Kündigungsfrist im vorliegenden Fall beträgt 3 Monate zum Monatsende, der Arbeitnehmer wäre also bis zum 31.07. gebunden.