Sehr geehrte Damen und Herren, ist es zutreffend, daß bei einem verbundenen Vertrag, hier Verbraucher KFZ-Kaufvertrag mit einem Darlehensvertrag, zwangsläufig beide Verträge somit auch als Verbraucher abgeschlossen werden, und nicht der; in der Regel; zuerst aufgesetzte KFZ-Kaufvertrag als Verbraucher, und der dann; in der Regel; nachfolgende Darlehensvertrag plötzlich als Unternehmer-Darlehensvertrag "deklariert" wird ?