WEG-Recht: Verwalter taucht ab, Vertrauensverlust – was tun?
Wir würden den Verwaltervertrag gerne fristlos kündigen und ein Nachfolgeunternehmen einsetzen. ... - Ist eine fristlose Kündigung unter diesen Umständen möglich? Immerhin ist der Verwalter ja nicht vollkommen unerreichbar und nur zu gewissen Teilen untätitig, und sein Vertrag gilt noch etwas länger als 2,5 Jahre. - Muss über die Kündigung per Eigentümerversammlung und womöglich einstimmiger Beschlussfassung befunden werden?