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Vermietung Aufhebungsvertrag?

| 23. Januar 2024 18:41 |
Preis: 30,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Bin privater Vermieter .Habe am 20.01.24 ein Mietvertrag mit einem Mieter gemacht und der ist ziemlich unfreundlich nach Vertragsabschluss und habe jetzt viele Unstimmigkeiten und Disharmonie für das anstehende Mietverhältniss das zum 1.02 .2024 beginnt. Kaution bekommen und Schlüssel übergeben.
wie kann ich vom Vertrag zurücktretten ?
Aufhebungsvertrag?
Wiederrufrecht ?

23. Januar 2024 | 20:48

Antwort

von


(1351)
August-Bebel-Str. 13
33602 Bielefeld
Tel: 0521/9 67 47 40
Web: https://www.kanzlei-alpers.de
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Sehr geehrter Ratsuchender

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:

Von einem bereits geschlossenen Vertrag wie hier können Sie sich einseitig nur durch eine Kündigung lösen. Gründe für eine ordentliche oder sogar außerordentliche fristlose Kündigung ergeben sich aus Ihrer Schilderung nicht.

Daher kommt tatsächlich nur ein Aufhebungsvertrag in Betracht, wenn Sie sich hoffentlich beide einig sind, dass die Chemie nicht stimmt und ein Mietverhältnis vermutlich für beide Seiten wenig erfreulich wäre.

Leider gibt es für Sie hier kein Widerrufsrecht oder ähnliches

Ich hoffe, Sie werden sich mit dem Mieter einig können sich auf einen Aufhebungsvertrag einigen.

Mit freundlichen Grüßen

Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers

Bewertung des Fragestellers 25. Januar 2024 | 09:29

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 25. Januar 2024
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