. § 545 BGB durch unwidersprochene Nutzung über den Ablaufzeitpunkt hinaus wird ausgeschlossen. (3) Ordentliche Kündigung (Bei Festlaufzeit frühestens zum Ablaufzeitpunkt) a) Das Mietverhältnis kann jeweils bis zum 3. ... Zum Thema Schönheitsreparaturen § 6 Schönheitsreparaturen, Schadensbeseitigungsmaßnahmen, Kleinreparaturen (1) Die Kosten für Kleinreparaturen mit einem Einzelaufwand bis zur Höhe von 100,- Euro, jährlich höchstens bis zu dem Betrag, welcher zwei Monatsgrundmietbeträge nicht übersteigt, betreffend Teile der Mietsache, welche dem Zugriff des Mieters ausgesetzt sind, trägt der Mieter. ... Meine Frage: Muss ich die Wohnung bei Auszug renovieren?