Der Bruder teilte meiner Mutter mit, dass der gemeinsame Bruder sehr erfolgreich mit seiner Firma war und das Vermögen sehr hoch sei. Sollte meine Mutter ein Anspruch haben, könnte sie mit dem Handgeld (so nannte es der Bruder) schon etwas aufbauen. ... Wir haben den Insolvenzverwalter mal so hintenrum gefragt, was passieren würde, würde meine Mutter etwas Erben und dieser meinte nur folgendes in der vorbezeichneten Angelegenheit teile ich mit, dass das Verfahren mit Beschluss des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - vom 18.11.2020 aufgehoben wurde und die Schuldnerin sich somit im Restschuldbefreiungsverfahren befindet und die Insolvenzmasse keinen Anspruch auf etwaiges Guthaben hat.