Problem mit Löschung Niesbrauch und Auflassungsvormerkung bei Veräußerung
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Henning, Wirtschaftsjurist / Hirschaid
Der Kaufvertrag (Abschluss Anfang des Jahres) für ein Haus wurde notariell abgeschlossen, beglaubigt und bezahlt von mir als Käufer. ... Nun bin ich der Käufer und wohne mit einem mündlichen Mietvertrag bereits in dem Haus und habe auch schon ca. 30.000 Euro investiert (Böden, Bad etc.) und habe Angst, dass der Kaufvertrag nicht gültig ist oder vollzogen werden kann. ... Inhalte des Kaufvertrages: Voraussetzung für die Kaufpreiszahlung ist: - dass für den Erwerber die Auflassungsvormerkung im Grundbuch im Rang nach den derzeit eingetragenen Rechten bzw. im Rang nach eigenen Finanzierungsgrundpfandrechten des Erwerbers eingetragen ist, - das hinsichtlich der vorgehenden, nicht übernommenen Rechte dem Notar die erforderlichen Gläubigererklärungen vorliegen und allenfalls mit solchen Treuhandlauflagen verbunden sind, die aus dem Kaufpreis erfüllt werden können.