Sehr geehrter Fragesteller,
eine Schlüsselübergabe ist keine Grundlage für die Maklerprovision, die sich stets am Kaufvertrag orientiert. Sofern dieser wirksam abgeschlossen worden ist, ist die Makler Provision auffällig. Sollte es so dann Probleme geben, und der Vertrag Rück abgewickelt werden, müsste die Makler Provision dann auch nicht mehr bezahlt werden oder könnte zurückgefordert werden.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir für Sie eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
3. April 2020
|
13:45
Antwort
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