Schönheitsreparaturen bei Auszug (Vertrag mit Individualvereinbarung)
vom 28.2.2017
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Georg Schohl / St Ingbert
Es handelt sich hierbei um einen 10-seitigen Formularvertrag aus dem Schreibwarengeschäft (Herausgeber: Landesverband Haus und Grund), bei dem auch eine sonstige Vereinbarung zum Wohnungszustand und der Übergabe der Wohnung bei Auszug *handschriftlich* eingetragen wurde. - - - A) Nachfolgend die vorgedruckte Mietvertragsklausel zu Schönheitsreparaturen: <VORGEDRUCKTE-KLAUSEL-BEGINN> Schönheitsreparaturen 1) Umfang Der Mieter verpflichtet sich, Schönheitsreparaturen nach Maßgabe von Ziffer 2 bzw. 3 durchzuführen. ... <VORGEDRUCKTE-KLAUSEL-ENDE> - - - B) Nachfolgend die handschriftliche Vereinbarung am Ende des Mietvertrages <HANDSCHRIFTLICHE-VEREINBARUNG-BEGINN> Der Mieter übernimmt die Wohnung in frisch renoviertem Zustand. ... Bei Ihrer Antwort möchte ich Sie bitten, insbesondere auf die Wirksamkeit der handschriftlichen Vereinbarung am Ende des Mietvertrages einzugehen; ich interpretiere die Klausel so, daß ich die Wohnung dem Vermieter in einem *frisch* renovierten Zustand zu übergeben habe, auch wenn ich z.B.