sehr geehrte rechtsanwältin, sehr geehrter rechtsanwalt, ich habe mich nach berufskrankheit (Mehlallergie) und langer arbeitslosigkeit mit erfolglosen umschulungen 2005 selbstständig gemacht, um wieder arbeiten zu können, und meine schulden bezahlen zu können, ich habe mit dem arbeitsamt die existenzgründung in form der ICH-AG vollzogen, da ich vor der existenzgründung schon verschuldet war, und die meisten gläubiger ratenzahlungen und stundungen akzeptierten, konnte ich in ruhe mein geschäft (Computer-Service) aufbauen, ich arbeite viel, verdiene gut, und ich bezahle auch alte schulden ab, aber viel bleibt nicht wirklich übrig, es reicht für miete + nk, strom, telefon und lebensmittel aus, irgendwelche extras, wie auto oder so geht da nicht, mein problem: da ich auch schulden an die stadtverwaltung, ämter u.ä. hatte, und auch eine eidesstattliche versicherung schon mehrfach abgeben musste, haben diese damals mein konto (guthabenkonto, sparkasse) gepfändet, welches von der sparkasse auch wegen wenig umsatz gekündigt wurde, um aber bestellungen bei lieferanten und rechnungen bezahlen zu können, brauchte ich ein konto, welches mir dann wiederum ein freund alleine für mich mit allen vollmachten eingerichtet hat, damit kann ich meine sachen alle bezahlen, ohne das jemand pfändet, nun wurde mir aber gesagt, das das finanzamt solch ein konto nicht anerkennen würde, und ich nun alle ausgaben nicht steuerlich geltend machen kann, außerdem wäre das verboten, ------------ zum ablauf: ich bezahle am ende des monats einen betrag auf das konto bar ein, und überweise dann miete, strom, telefon und internet und ein paar kleine überweisungen an lieferanten, ist das verboten ?