Geschwindigkeitsüberschreitung in der Schweiz von Freund mit meinem Auto
vom 24.5.2007
35 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler / Konstanz
Sehr geehrte Damen und Herren neulich habe ich von der Polizeidirektion des Kantons Solothurn, Schweiz, einen Schrieben erhalten, in den ich informiert wurde, dass das Fahrzeug, dessen Halter ich bin und das in Deutschland zugelassen wird, in der Schweiz geblitzt worden sei. Infolge einer Geschwindigkeitsüberschreitung um 45 km/h sei der Artikel 90 des Bundesgesetztes über den Strassenverkehr vom 19.12.1958 verletzt worden; ein ordentliches Verfahren (Anzeigeerstattung an die zuständige Staatsanwaltschaft) müsse angewandt werden. In diesem Schreiben wurde ich aufgefordert, die Personalien das verantwortlichen Fahrzeuglenkers mitzuteilen, ein Foto wurde nicht beigelegt.