Konkretisiert wird die neue Miete das erst Wochen später am 1.8. (500 €, jetzt mit Grundpreis + zusätzlich komplizierten Umlagesystem, aber das wäre ein Thema für eine besser bezahlte Folgefrage). 4) Der vermietende Einstallbetrieb weist Sonderkündigungen zum 1.9. wegen Preisanpassung nun zurück, weil die erste "Ankündigung einer Preisanpassung" ja schon mehr als 1 Monat zurück liegt und bis zum 1.8. hätten eingereicht werden müssen - als die eigentliche, konkrete Preiserhöhung noch gar nicht absehbar war. 5) Der Rechtsweg wird angedroht, wenn nicht die vertraglich festgelegte dreimonatige reguläre Kündigungsfrist eingehalten wird (d.h. +2 zusätzliche Monatsmieten gezahlt werden), da die fristgerechte Sonderkündigung zum 1.9., die im Zeitraum zwischen dem 2.8.-31.8. zugestellt wurde, nicht anerkannt wird. ... Meinem Empfinden nach kann sich der Einstellende doch erst dann sinnvoll für eine Sonderkündigung (oder nicht) entscheiden, wenn er weiß, wie diese Preisanpassung tatsächlich konkret aussieht (z.B. ob die monatlichen Zahlungen um 10 € oder 1000 € bzw. um 3% oder 300 % steigen)?