Mein Bluttest ergab jedoch, daß cih lediglich auf zwei Schimmelpilzarten, welche man häufig in Wohnräumen findet, allergisch bin und in sehr hoher Anzahl vorhanden ist.Der Mieterschutzbund veranlasste daraufhin die Fristlose Kündigung meines Zeitvertrages von 3 Jahren, auf den ich selbst bestanden habe. Die Miete für Juli sollten vom Vermieter zurückgezahlt weren und für August 100% Mietminderung.Ich bin in dieser Zeit mit meiner Tochter zu meinen Eltern gezogen und es geht uns hier sichtbar besser; meine Tochter hat keinen Durchfall mehr und ich bin auch nicht mehr so schlapp und meine Nase ist schon besser.Meine Möbel stehen jetzt in einer Garage und ich beziehe erst zum 1.10.04 eine neue Wohnung.Meine Vermieter haben sich einen Anwalt genommen, der mir schrieb, daß sie die fristlose Kündigung akzeptieren, aber ich solange für die Miete aufkommen muß, bis sich ein Nachmieter gefunden hat.Ich ließ dann auf meine Kosten von 500,-- Euro eine Raumluftmessung machen MVOC und es stellt sich heraus, daß hohe Mengen an mikrobiell produzierten flüchtigen organischen Verbindungen gefunden wurden; speziell die Hauptindikatoren 1-Octen-3-ol und 3-Methylfuran. Bei dieser Menge, so heißt es im Bericht, muß eine mikrobielle Quelle im Umfeld vorliegen.Meine Frage: Ich bin alleinerziehend und nicht im Rechtschutz, soll ich mir einen Anwalt nehmen und auf Rückzahlung meiner Miete, Rückzahlung meiner Kaution,Erstattung für Umzugswagen ( 2x, weil ich sie jetzt in der Garage habe und sie noch 1x fahren muß zur neuen Wohnung, Telekom Neuanschluß fürs Internet usw. verklagen?