Mietrecht Wohnraum
beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
Jedoch wurde – um das sehr gute Verhältnis zum Vermieter nicht schwer zu beeinträchtigen – keine sofortige Mietminderung angekündigt oder gar vorgenommen bzw. wurde auch nicht unter Vorbehalt bezahlt (das hätte den Vermieter zur Kündigung veranlasst!). ... Text=VIII%20ZR%20274/02" target="_blank" class="djo_link" title="BGH, 16.07.2003 - VIII ZR 274/02: Verlust des Rechtes zur Minderung der Wohnungsmiete nach neue..."... Text=VIII%20ZR%20274/02" target="_blank" class="djo_link" title="BGH, 16.07.2003 - VIII ZR 274/02: Verlust des Rechtes zur Minderung der Wohnungsmiete nach neue..."