NRW: Berechnung der Abstandsfläche bei schräg gestelltem Gartenhaus
beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Meine Fragen: 1) Was bedeutet in diesem Zusammenhang die Formulierung im §4 Nachbarrecht NRW „ Der Anspruch unterliegt nicht der Verjährung".