Arbeitserlaubnis EU nach Firmenrechtsformänderung ungültig?
beantwortet von
Rechtsanwalt Siegfried Huber-Sierk / München
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe folgendes Problem: als ich mein Gewerbe angemeldet habe (in der Gastronomie) ein Restaurant war ich Einzelunternehmer. Ich beschäftige in meinem Restaurant 2 ausländische Mitarbeiterinnen ( EU Bürger aus Bulgarien). Die eine Mitarbeiterin ist als Gastarbeiterin gemeldet und die andere als Saisonmitarbeiterin.