Diese Vermögensaufstellung kam sehr spät und und sieht etwa so aus: wert immobilie 168.000 Euro 8von einem gutachter für private Zwecke angrfertigt) Inventar Immobilie 3000 Euro Beerdigungsdskosren 11000 Euro Darlehen 20.000 Euro.... (sie hat meine chronische und progressive Erkrankung ,die im Mai 2013 diagnostiziert wurde ,nun dafür genutzt,mir vom Pflichtteil ihre Unkosten bezügülich der Prozesse abgezogen.Argumentiert dabei mit der 3, Schuldnerhaftung.() Nun die Frage Nach einigem Nachdenken, bin ich drauf gekommen ,die Beklagte nachträglich vereidigen zu lassen ,bezüglich der Vermögensaufstellung und sie dann wegen Meineid ,oder auch uneidlicher Falschaussage zu verklagen beim Strafgericht.(es gibt so viele Zeugen, die meine Aussagen bezüglich des Wertes des Nachlasses bezeugen können) Leider unternimmt mein Anwalt nichts, an meine Wünshche und Bitten hält er sich nie.