Kündigungsfrist und Kautionsrückzahlung
Deshalb ließ ich einige Zeit später auf eigene Kosten die sehr alten und abgenutzen Teppichböden komplett auswechseln und Malerarbeiten in der ganzen Wohnung durchführen, als Nachweis für diese Maßnahmen hab ich alle Rechnungen aufbewahrt. ... Für mich ergeben sich somit folgende Fragen: Kann ich als Mieter von einer dreimonatigen Kündigungsfrist ausgehen, obwohl mein Mietverhältnis lt. Mietvertrag am 15.03.2000 begann und demzufolge eine Kündigungsfrist von 9 Monaten für Mieter und Vermieter vorschreibt?