Schadensanmeldung
beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Lembcke / Kiel
Unser Auftraggeber hat uns für den "Schaden" haftbar gehalten und WIR sollen beweisen, dass der immer noch nicht definierte Schaden nicht in unserem Gewahrsam entstanden ist. Auch auf Nachfrage erhielten wir jedoch keinerlei Info, was für ein Schaden denn überhaupt eingetreten sein soll. ... Es wurde nicht vermerkt, dass die AV aufgrund eines Schadens erfolgte und es wurde auch kein Schaden angegeben. - haben wir Anspruch auf Standgeld für die Wartezeit und auch Ersatzentgeld für Frachtausfall für Folgeladung?