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Haftungsrisiko bei Verkauf digitaler Hilfsmittel für private Immobilienkäufer

3. Oktober 2025 09:58 |
Preis: 47,00 € |

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von


12:23

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich plane, zusätzlich zu einem gedruckten Fachbuch über Immobilieninvestitionen, digitale Zusatzmaterialien über eine Homepage zum Kauf anzubieten. In meinen noch nicht veröffentlichten Fachbuch stelle ich mehrfach klar, dass eine Prüfung durch Fachpersonal erfolgen muss.
Sachverhalt und Tätigkeit:

1. Zielgruppe: Angestellte, die privat in Immobilien investieren möchten.

2. Meine Qualifikation: Ich bin weder Rechtsanwalt, Notar, Steuerberater noch Gutachter/Bausachverständiger. Ich trete lediglich als Autor und Informationsanbieter auf.

3. Produkte: Es handelt sich um folgende kostenpflichtige digitale Produkte:
- Checklisten zur Unterstützung und Dokumentation bei der Besichtigung, der wirtschaftlichen Prüfung und der rechtlichen Prüfung einer potenziellen Anlageimmobilie. In den Checklisten sind Hinweise verankert, dass diese Checklisten als Unterstützung dienen und keine Fachberatung ersetzten.
- Ein Excel-basiertes Berechnungstool zur Renditeanalyse von Immobilien.

Rechtliches Problem und Fragestellung:

Ich möchte das Haftungsrisiko für mich als Anbieter bestmöglich minimieren, falls ein Kunde aufgrund von Fehlern oder Unvollständigkeiten in den Checklisten oder dem Berechnungstool einen finanziellen Schaden erleidet.

Meine Maßnahmen (geplant):

Da ich keine AGB verwende bzw. die Produkte über eine Reseller-Seite mit eigenen ABG verkaufen möchte, plane ich, einen prominent platzierten Haftungsausschluss (Disclaimer) auf der Produktseite, im Kaufprozess und direkt in den Dokumenten/Tools einzufügen, der Folgendes klarstellt:

• Ich bin kein Fachberater (Anwalt, Gutachter, etc.).
• Die Unterlagen sind Hilfsmittel und ersetzen keine individuelle Fachprüfung durch qualifiziertes Personal.
• Ich übernehme keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte.

Meine konkrete Frage an Sie lautet:

1. Ist die geplante Platzierung eines ausschließlich als Disclaimer formulierten Hinweises (ohne AGB) ausreichend, um das Haftungsrisiko für Fehler in den bereitgestellten Informationen und Berechnungen maximal zu reduzieren?

2. Welche speziellen Formulierungen müssen im Disclaimer zwingend enthalten sein, um die Haftung für die verkauften Checklisten (z. B. potenziell unvollständige rechtliche Hinweise) und das Berechnungstool (potenzielle Rechenfehler) wirksam auszuschließen oder zu begrenzen?

3. Welche formellen Anforderungen (Hervorhebung, Bestätigung, Platzierung im Kaufprozess) müssen zwingend beachtet werden, damit der Disclaimer gegenüber Verbrauchern rechtlich wirksam in den Vertrag einbezogen wird?

3. Oktober 2025 | 10:28

Antwort

von


(96)
Breite Straße 22
40213 Düsseldorf
Tel: +49 211 88284 502
Web: https://www.kanzlei-tank.de
E-Mail:
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Sehr geehrter Fragesteller,

im Folgenden beantworte ich Ihre Fragen zur Haftungsbegrenzung beim Vertrieb digitaler Produkte (Checklisten, Excel-Tool) an private Immobilieninvestoren, unter Berücksichtigung Ihrer geplanten Maßnahmen und der geltenden Rechtslage.

1. Ist ein ausschließlich als Disclaimer formulierter Hinweis (ohne AGB) ausreichend, um das Haftungsrisiko maximal zu reduzieren?

Nein, ein reiner Disclaimer ohne Einbeziehung in Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) oder individuelle Vertragsvereinbarung ist in der Regel nicht ausreichend, um das Haftungsrisiko maximal zu reduzieren.

Begründung:

Haftung für fehlerhafte Informationen: Sie haften grundsätzlich für Schäden, die durch fehlerhafte oder unvollständige Informationen entstehen, wenn der Kunde auf die Richtigkeit vertraut und dadurch ein Vermögensschaden entsteht (§ 280 BGB).

Haftungsausschluss durch Disclaimer: Ein Disclaimer kann die Haftung zwar einschränken, aber nicht vollständig ausschließen. Insbesondere für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz ist ein Haftungsausschluss unwirksam (§ 309 Nr. 7 BGB).

Wirksamkeit gegenüber Verbrauchern: Ein bloßer Hinweis auf der Webseite oder im Produkt ist rechtlich nur dann wirksam, wenn er klar und verständlich ist und vor Vertragsschluss zur Kenntnis genommen werden kann. Ohne AGB fehlt jedoch die vertragliche Einbeziehung, was die Wirksamkeit des Haftungsausschlusses gegenüber Verbrauchern erheblich einschränkt.

Fazit:
Ein Disclaimer ist ein wichtiger Baustein zur Risikominimierung, ersetzt aber nicht die Einbeziehung klar formulierter Haftungsbeschränkungen in den Vertrag (z. B. über AGB oder individuelle Vereinbarung). Die alleinige Platzierung eines Disclaimers bietet keinen umfassenden Schutz.

2. Welche Formulierungen müssen im Disclaimer zwingend enthalten sein?

Ein wirksamer Disclaimer sollte folgende Punkte klar und verständlich regeln:

a) Hinweis auf fehlende Fachberatung

„Die bereitgestellten Checklisten und das Berechnungstool dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Unterstützung. Sie ersetzen keine individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater, Gutachter oder sonstige qualifizierte Fachleute."

b) Haftungsausschluss für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität

„Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen und Berechnungen wird keine Gewähr übernommen."

c) Eigenverantwortung des Nutzers

„Die Nutzung der bereitgestellten Unterlagen erfolgt auf eigene Verantwortung. Vor einer Investitionsentscheidung ist stets eine individuelle Prüfung durch qualifiziertes Fachpersonal erforderlich."

d) Haftungsbegrenzung

„Eine Haftung für Schäden, die aus der Nutzung der bereitgestellten Unterlagen entstehen, ist – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen."

Wichtige Hinweise:

Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit kann nicht ausgeschlossen werden.
Bei Verbrauchern sind weitergehende Haftungsbeschränkungen (z. B. für Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit) ebenfalls unwirksam (§ 309 Nr. 7 BGB).
Die Formulierungen müssen klar, verständlich und transparent sein.


3. Formelle Anforderungen an den Disclaimer (Hervorhebung, Bestätigung, Platzierung)

Damit der Disclaimer rechtlich wirksam in den Vertrag einbezogen wird, sind folgende Anforderungen zu beachten:

a) Zeitpunkt der Einbeziehung

Der Disclaimer muss dem Kunden vor Abschluss des Kaufvertrags zur Kenntnis gebracht werden.

b) Deutliche Hervorhebung

Der Hinweis muss klar erkennbar und deutlich hervorgehoben sein (z. B. durch Fettdruck, Rahmen, farbliche Absetzung).
Er darf nicht im „Kleingedruckten" oder an versteckter Stelle platziert werden.

c) Platzierung

Auf der Produktseite: Direkt bei der Produktbeschreibung, bevor der Kunde den Kaufvorgang startet.
Im Kaufprozess: Vor Abschluss des Kaufs (z. B. auf der Bestellübersichtsseite), mit der Möglichkeit, den Disclaimer einzusehen.
Im Produkt selbst: In den Checklisten und im Excel-Tool sollte der Disclaimer ebenfalls prominent platziert sein (z. B. auf der ersten Seite oder in einem eigenen Hinweisfeld).

d) Bestätigung durch den Kunden

Idealerweise sollte der Kunde aktiv bestätigen, dass er den Disclaimer zur Kenntnis genommen hat (z. B. durch Ankreuzen einer Checkbox „Ich habe den Haftungsausschluss gelesen und akzeptiere ihn"), bevor der Kauf abgeschlossen werden kann.

e) Sprache und Verständlichkeit

Die Formulierungen müssen für einen durchschnittlichen Verbraucher verständlich sein. Juristische Fachbegriffe sollten vermieden oder erklärt werden.


Zusammenfassung

Ein reiner Disclaimer ohne vertragliche Einbeziehung (z. B. über AGB) ist nicht ausreichend, um das Haftungsrisiko maximal zu reduzieren.
Der Disclaimer muss klarstellen, dass keine Fachberatung erfolgt, die Nutzung auf eigene Verantwortung geschieht und keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen wird.
Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit kann nicht ausgeschlossen werden.
Der Disclaimer muss vor Vertragsschluss klar und deutlich hervorgehoben werden; eine aktive Bestätigung durch den Kunden ist empfehlenswert.

Empfehlung:
Auch wenn Sie keine eigenen AGB verwenden, sollten Sie die Einbeziehung des Disclaimers in den Vertrag so gestalten, dass der Kunde vor Vertragsschluss eindeutig und nachweisbar darauf hingewiesen wird und diesen akzeptiert.

Für Rückfragen oder die Formulierung eines individuellen Disclaimers stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Olaf Tank, Wirtschaftsjurist

Rückfrage vom Fragesteller 3. Oktober 2025 | 11:57

Sehr geehrter Herr Tank,

vielen Dank für die Antwort. Da der Verkauf über eine Reseller-Seite erfolgt und ich als Vendor tätig bin, werde ich sozusagen als Erfüllungsgehilfe des Resellers in die Pflicht genommen, sofern ein Produktmangel besteht. Der Reseller hat eigene ABG und verbietet es dem Vendor eigene, dem Kauf zu Grunde liegende AGB zu verwenden. Widersprüchliche Klauseln sollen so vermieden werden. Der Reseller erlaubt es allerdings, produktspezifische Nutzungsbedingungen zu hinterlegen.

Frage: Kann ich in den produktspezifischen Nutzungsbedingungen des Resellers den Disclaimer bereitstellen, um das Risiko zu minimieren oder bringt das rechtlich nichts? Diese produktspezifischen Nutzungsbedingungen werden dem Endkunden vor Kauf aufgezeigt.

Weitere Beratung: Können Sie mich beim genannten Vorgehen außerhalb dieser Plattform unterstützen? (meine kleine Landingpage auf Rechtssicherheit prüfen, einen Disclaimer für die Nutzungsbedingungen bereitstellen, etc.). So, dass der Prozess möglichst sicher gestaltet ist. Sofern möglich kontaktiere ich Sie separat, bevor ich mit den Produkten online gehe.

Schönen Dank und freundliche Grüße

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 3. Oktober 2025 | 12:23

Sehr geehrter Fragensteller,

vielen Dank für Ihre ergänzende Frage. Sie schildern, dass Sie Ihre digitalen Produkte über eine Reseller-Plattform vertreiben, die eigene AGB verwendet und es Ihnen untersagt, eigene AGB dem Kauf zugrunde zu legen. Allerdings dürfen Sie produktspezifische Nutzungsbedingungen hinterlegen, die dem Endkunden vor dem Kauf angezeigt werden.

1. Wirksamkeit eines Disclaimers in produktspezifischen Nutzungsbedingungen

Grundsätzlich können Sie in den produktspezifischen Nutzungsbedingungen einen Disclaimer aufnehmen, um Ihr Haftungsrisiko zu minimieren. Entscheidend ist, dass diese Bedingungen dem Kunden vor Vertragsschluss klar und deutlich angezeigt werden und Bestandteil des Vertrages werden.

Rechtliche Einordnung

Vertragliche Einbeziehung: Wenn die produktspezifischen Nutzungsbedingungen dem Kunden vor Abschluss des Kaufvertrags angezeigt werden und dieser die Möglichkeit hat, von deren Inhalt Kenntnis zu nehmen, werden sie in der Regel wirksam in das Vertragsverhältnis einbezogen.

Abgrenzung zu AGB: Auch wenn Sie keine eigenen AGB stellen dürfen, gelten produktspezifische Nutzungsbedingungen, die sich auf die Nutzung des konkreten Produkts beziehen, als ergänzende Vertragsbedingungen. Sie dürfen jedoch nicht im Widerspruch zu den AGB des Resellers stehen.

Haftungsbegrenzung: Die Wirksamkeit von Haftungsbeschränkungen richtet sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorgaben, insbesondere nach den Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff. BGB). Gegenüber Verbrauchern sind Haftungsausschlüsse für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit unwirksam (§ 309 Nr. 7 BGB).

Praktische Umsetzung

Platzierung: Die produktspezifischen Nutzungsbedingungen sollten dem Kunden vor Abschluss des Kaufs klar und deutlich angezeigt werden.

Inhalt: Der Disclaimer sollte die Grenzen Ihrer Haftung klar benennen (z. B. keine Fachberatung, keine Gewähr für Richtigkeit, Nutzung auf eigene Verantwortung).

Transparenz: Die Formulierungen müssen verständlich und eindeutig sein.

Fazit:
Die Einbindung eines Disclaimers in die produktspezifischen Nutzungsbedingungen ist rechtlich zulässig und sinnvoll, um Ihr Haftungsrisiko zu reduzieren, sofern die Bedingungen dem Kunden vor Vertragsschluss angezeigt werden und keine gesetzlichen Verbote (z. B. § 309 BGB) verletzt werden.

2. Unterstützung bei rechtlicher Prüfung und Formulierung

Sie fragen, ob eine weitergehende Unterstützung bei der rechtlichen Prüfung Ihrer Landingpage und der Formulierung eines Disclaimers möglich ist. Dazu kann ich Ihnen mitteilen, dass eine solche Unterstützung grundsätzlich möglich ist. Die konkrete Ausgestaltung und Abstimmung kann außerhalb dieser Plattform erfolgen, sofern dies von Ihrer Seite gewünscht ist. I.d.R. schlagen wir hier eine Stundenhonorarvereinbarung vor, auf der die weitere Beratung erfolgt.

Zusammenfassung

Ja, Sie können und sollten einen Disclaimer in den produktspezifischen Nutzungsbedingungen des Resellers bereitstellen, um Ihr Haftungsrisiko zu minimieren.
Die Bedingungen müssen dem Kunden vor Vertragsschluss klar angezeigt werden und dürfen nicht gegen zwingende gesetzliche Vorgaben oder die AGB des Resellers verstoßen.
Eine weitergehende rechtliche Unterstützung bei der Prüfung Ihrer Landingpage und der Formulierung eines Disclaimers ist grundsätzlich möglich.

Für weitere Details und eine individuelle Abstimmung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Beste Grüße

ANTWORT VON

(96)

Breite Straße 22
40213 Düsseldorf
Tel: +49 211 88284 502
Web: https://www.kanzlei-tank.de
E-Mail:
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