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Sixt Fahrzeugmiete

| 13. Mai 2025 13:33 |
Preis: 49,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

ehr geehrte Damen und Herren,


ich wende mich an Sie, da ich im Rahmen einer Fahrzeuganmietung bei der Firma Sixt mit einer Schadensforderung konfrontiert werde, die ich mir weder erklären noch nachvollziehen kann.

Ich habe am 10.03.2025 einen Transporter bei Sixt in Mannheim angemietet, die Rückgabe erfolgte am 11.03.2025. Für die Dauer der Miete habe ich einen Teilkaskoschutz mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 1.100 Euro abgeschlossen.

Zu Mietbeginn habe ich das Fahrzeug nicht auf Vorschäden kontrolliert, da im Mietvertrag bereits mehrere Schäden aufgeführt waren und ich bei vorherigen Anmietungen bei Sixt nie Probleme hatte. Während der Nutzung wurde der Transporter mit der gebotenen Sorgfalt behandelt. Weder mir noch meinen Mitfahrern ist ein Schadensereignis aufgefallen. Über Nacht wurde das Fahrzeug in einem Industriegebiet geparkt, am nächsten Morgen habe ich es ordnungsgemäß zurückgebracht. Eine gemeinsame Übergabe oder Endkontrolle fand dabei nicht statt – ich habe den Schlüssel lediglich abgegeben.


Im Laufe des Tages erhielt ich dann eine Schadensmeldung von Sixt. Laut dieser sei ein neuer Schaden an der oberen linken Tür festgestellt worden. Wann und wo die beigefügten Fotos aufgenommen wurden, ist aus der Dokumentation nicht ersichtlich.


Leider habe ich im Schadensermittlungsbogen fälschlicherweise angegeben, das Fahrzeug vor Fahrtantritt geprüft zu haben – dies war nicht korrekt. Ich habe jedoch auch vermerkt, dass mir der Schaden nicht bekannt ist und ich mir die Entstehung nicht erklären kann.


Kurz darauf erhielt ich eine Schadensersatzforderung über 1.014 Euro, der ich schriftlich widersprochen habe. Danach hörte ich zunächst über einen Monat nichts mehr von Sixt, weshalb ich davon ausging, dass die Angelegenheit erledigt sei. Nun jedoch kam eine erneute Zahlungsaufforderung.


Ich betone, dass ich den Schaden nicht verursacht habe. Da ähnliche Vorfälle bei anderen Kunden laut Online-Recherche ebenfalls aufgetreten sind, habe ich Zweifel an der Vorgehensweise. Die geforderte Summe entspricht zudem nahezu exakt meiner Selbstbeteiligung.

Auf meinen erneuten Widerspruch wurde mit einem Vergleichsangebot i.H.v. 800 Euro geantwortet, welches ich bis heute annehmen kann. Ich bin unsicher wie ich weiter agieren soll und über Ratschlage dankbar!


Mit freundlichen Grüßen

13. Mai 2025 | 15:23

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage und die Schilderung des Sachverhalts. Nachfolgend erhalten Sie eine rechtliche Ersteinschätzung zur geltend gemachten Schadensforderung der Firma Sixt.

1. Ausgangslage und Haftung im Mietverhältnis

Im Rahmen der Anmietung haben Sie einen Mietvertrag mit Teilkaskoschutz abgeschlossen, der Ihre Haftung grundsätzlich auf die vereinbarte Selbstbeteiligung von 1.100 Euro beschränkt (§ 81 Abs. 2 VVG), soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden kann.

2. Bedeutung Ihrer Angaben im Schadenformular

Im Schadenformular haben Sie – nach eigenen Angaben irrtümlich – bestätigt, das Fahrzeug vor Fahrtantritt überprüft und keinen Schaden festgestellt zu haben. Diese Angabe ist aus rechtlicher Sicht problematisch: Sie kann als Indiz dafür gewertet werden, dass der geltend gemachte Schaden bei Mietbeginn noch nicht vorhanden war. Zwar stellt dies kein Schuldeingeständnis dar, gleichwohl belastet diese Angabe Ihre Position im Rahmen einer möglichen Beweiswürdigung, etwa im Prozess.

3. Beweislastverteilung und fehlende Übergabedokumentation

Grundsätzlich trägt der Vermieter (hier: Sixt) die Beweislast dafür, dass

- der Schaden tatsächlich neu ist,
- dieser während Ihrer Mietzeit entstanden ist, und
- Sie ihn (fahrlässig) verursacht haben.

Gegen Sixt spricht hier, dass kein gemeinsames Rückgabe- oder Übergabeprotokoll erstellt wurde. Der Nachweis, dass der Schaden bereits bei Rückgabe vorlag, ist damit erschwert. Zugleich kann jedoch auch nicht ausgeschlossen werden, dass der Schaden nach der Rückgabe entstanden ist – also nach dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs auf den Vermieter (§ 546 BGB analog).

Im Ergebnis stehen sich hier zwei gegenläufige Indizien gegenüber: Ihre eigene Angabe, der Transporter sei bei Übergabe unbeschädigt gewesen, und die fehlende Dokumentation durch Sixt bei Rückgabe. Sixt trägt jedoch die Darlegungs- und Beweislast und kann nach Ihren Angaben nicht beweisen, dass der Schaden bei der Rückübergabe bereits vorlag. Dies geht zu Lasten von Sixt als Anspruchsteller.

4. Vergleichsangebot von Sixt und taktische Überlegungen

Das Ihnen unterbreitete Vergleichsangebot über 800 Euro stellt ein reduziertes Zahlungsangebot dar, welches außergerichtlich zur Streitvermeidung dienen soll (§ 779 BGB). Die Annahme eines solchen Angebots könnte wirtschaftlich sinnvoll sein, wenn Sie eine langwierige Auseinandersetzung mit ungewissem Ausgang vermeiden möchten – insbesondere vor dem Hintergrund der durch Ihre eigene Angabe geschwächten Beweissituation.

Lehnen Sie den Vergleich ab, ist es nicht ausgeschlossen, dass Sixt die Forderung an ein Inkassobüro oder einen Rechtsdienstleister weitergibt oder versucht diesen gerichtlich durchzusetzen. Im Prozess müsste Sixt den Schaden und seine Entstehung nachweisen. Es kann nicht abschließend bewertet werden, ob diese Beweisführung möglich sein wird, z.B. über Zeugenaussagen der Mitarbeiter.

5. Empfehlung

- Fordern Sie von Sixt nochmals eine vollständige Schadensdokumentation mit eindeutiger zeitlicher und örtlicher Einordnung der Fotos und ein Übergabeprotokoll der Rückgabe.
- Stellen Sie klar, dass Sie den Schaden nicht verursacht haben und dieser auch nicht bei Rückgabe dokumentiert wurde.
- Prüfen Sie, ob Sie zur Vermeidung weiterer Kosten und Risiken eine Einigung akzeptieren. Sie könnten hierzu auch ein Gegenangebot mit einer weiteren Reduzierung unterbreiten.

Ich hoffe diese Informationen helfen Ihnen weiter und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Hussein Madani
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 13. Mai 2025 | 15:32

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