Nachdem der Büro-Mitarbeiter zuerst den Leiharbeitnehmer davon überzeugen konnte, den Einsatz weiterauszuführen, bis ihm ein anderer Einsatz zugewiesen werden kann und den ersten Tag normal beendete, fehlte er am darauf folgenden Tag auf der Arbeit, ohne sich bei uns zu melden. ... Eine fristlose Kündigung oder eine Aufhebungsvereinbarung, die das Arbeitsverhältnis sofort beendet hätte, lehnte der Mitarbeiter ab, da er Nachteile beim Arbeitslosengeld befürchtete, wenn es mit dem neuen Job nicht klappen sollte. ... Zwei Monate später dann erschien der Leiharbeitnehmer in unseren Geschäftsräumen und überreichte uns Duplikate von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die attestieren, dass der Mitarbeiter ab dem Tag der Kündigung bis zum Ende der Bschäftigung arbeitsunfähig erkrankt wäre.