Pflicht zum Beitritt in die Land- und Forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft
vom 5.12.2007
20 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jeremias Mameghani / Düsseldorf
Hallo, meine Frage an die Berufsgenossenschaft war wie folgt: Wenn man kein „Unternehmen“ besitzt, d.h. nicht selbständig ist oder kein Gewerbe angemeldet hat, sondern Wald- oder Wiesengrundstücke besitzt (ca. 1 ha) und diese auch nutzt (Streuobstwiesen und Wald zur Eigennutzung/Brennholz), ist dann ein Eintritt in die Berufsgenossenschaft überhaupt notwendig?