Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Frage summarisch auf der Basis der mitgeteilten Informationen.
1. Was Ihre erste Frage betrifft, so haben Sie richtig gehandelt.
Die von Ihnen angeführten Bilder sind MArken im Sinne des Markengesetzes. Oft unterfallesn sie auch dem Urheberrechtsgesetz.
Marken werden nach gem. § 1
Markengesetz und je nach Typ auch nach § 1
Urheberrechtsgesetz durch diese Gesetze geschützt. Eine Verletzung einer Marke zieht strafrechtliche Konsequenzen nach sich.
Wenn Sie dennoch diese Marken verwenden wollen, müssten Sie es sich von dem jeweiligen Markeninhaber genehmigen lassen. Der Preis dürfte dafür allerdings recht hoch sein, je nach Verkehrswert der Marke.
2. Was Ihre zweite Frage betrifft, so ist es durchaus möglich, einen Haftungsausschluss zu vereinbaren. Ihre Tätigkeit fällt wohl am ehesten unter einen Werkvertrag. In diesem können Sie Sich das Recht am verwendeten Bild bestätigen lassen. Dies ist allerdings abhängig vom jeweiligen Motiv. Bei privaten Motiven sollte es problemlos möglich sein. Anders sieht es aus bei den zuvor erwähnten Marken. Es dürfte doch recht unwahrscheinlich sein, dass eine Mutter bei dem Kindergeburtstag ihres Kindes im Besitz der Rechte an einer Marke ist. In diesem Fall könnten Sie Sich auch nicht mit dem Haftungsausschluss helfen, da eine solche Annahme Ihrerseits als grob fahrlässig bezeichnet werden müsste und damit nicht vertraglich ausgeschlossen werden kann.
Ich würde Ihnen daher raten, entweder bei den entsprechdenen Markeninhabern nachzufragen, was die Verwendung der Marke in Ihrem Fall kosten würde. Ansonsten würde es sich auch anbieten, über eine Abmahnung Ihrer Mitbewerber nachzudenken, da auch diese in den seltensten Fällen das Recht zur Verwendung einer Marke haben und und Sie dadurch einen wettbewerblichen Nachteil haben, den Sie nicht hinnehmen müssen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben. Sollten Unklarheiten bestehen, nutzen Sie gerne die einmalige Nachfragemöglichkeit. Ich stehe Ihnen natürlich auch gerne für eine umfassende Beratung zur Verfügung, wodurch jedoch weitere Kosten entstehen.
Ansonsten wünsche Ich Ihnen viel Erfolg mit Ihrem Gewerbe und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Elmar Dolscius
Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 13.05.2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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