Guten Abend, möglicherweise erwartet mich ein Verfahren wegen Fahrerflucht, mein Partner und ich standen am Samstag gegen 11h einigermaßen unter Zeitdruck, da er noch zur Arbeit musste, und wir wollten eben noch gemeinsam zum Bankautomaten, beim ausparken von unserem zum Wohnkomplex zugehörigen Parkplatz, rollte mein Auto rückwärts (ich fuhr) gegen ein geparktes Motorrad, was daraufhin umkippte und auf einem Beet zu liegen kam, wobei es eigentlich sehr sanft zu liegen kam. ... Woraufhin wir entschieden schnell zur Bank zu fahren, zwanzig Minuten später war ich dann auch wieder zuhause, wo ich dann unentschieden war, ob ich einen Aushang in den umliegenden Häusern machen sollte, mit meiner Telefonnummer auf dass sich der Halter bei mir melden könne, falls doch etwas sei, oder ob ich bis Montag warten könnte, um dann meine Vermietungsgesellschaft zu fragen, ob sie mir sagen könnten, wem das Kraftrad gehört.. ... Für mich stellt sich die Frage, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass das Verfahren gegen mich tatsächlich vor Gericht gebracht wird, bzw ob es wegen Geringwertigkeit eingestellt werden kann, und ob ich eine umfangreichere Rechtsberatung schon in Anspruch nehmen sollte, bevor ich überhaupt weiss, ob dass Verfahren gegen mich eröffnet wird.