So dass, die Vermieter-Whg aus Untergeschoss Ursprungshaus und unsere Mietwhg. aus Anbau (hier liegen Gä.WC, Wohnzimmer, Küche, Essbereich, seperater Dachboden) und Obergeschoss Ursprungshaus (3 Schlafräume, Büro, Bad) bestehen.Zusätzlich ist die Mietung eines kleinen Gartens, sowie Schuppen und Carport Bestandteil des Vertrages. ... Nun zum Sachverhalt: Nach fehlerhafter Nebenkostenabrechnung, der wir erfolgreich widersprochen haben, versucht der Vermieter jetzt durch andere Mittel Geld für das Folgejahr reinzuholen: "Änderungen der Betriebskosten ab 10.05.2009" 1.Wasserversorgung/Entwässerung: Die Berechnung erfolgt bisher nach Anzahl der Personen (2 gemeldet, ständig wohnhaft) Nun soll geändert werden: "...auch regelmäßig anwesender (nicht gemeldeter) Personen sobald die Anwesenheit auf 1 Person umgerechnet über 7 Wochen/Jahr beträgt. ... Ist diese schriftliche Änderung zum 10.05.09, erhalten gestern 07.05.09, zulässig?